Corona
Aktuelle Informationen
Stand: 16.05.2022
26.Hinweisschreiben ab 13.05.2022
Umgang mit Covid-Symptomen ab 13.05.2022
Aktuelle Informationen
Stand: 27.04.2022
Änderungsverordnung der 6.Schul-Corona-Verordnung MV ab dem 28.04.2022
Aktuelle Informationen
Stand: 24.04.2022
Neue Coronaregeln
Das Tragen eines Mund-und Nasenschutzes wird in der Schule ab dem 25.04.2022 nur noch empfohlen.
25.04.2022 bis 27.04.22 - 2 Testungen wie gehabt
Ab 02.05.22 wird es nur noch anlassbezogene Testungen in der Häuslichkeit geben, d.h. wenn sich Symptome zeigen.
Formulare
Erklärung Testung Häuslichkeit
Aktuelle Informationen
Infoblatt _Schulen_Hinweise _Eltern
Orientierungshilfe für Bürger und Bürgerinnen
Datum: Uhrzeit:
Bei einer Isolierung der Klasse in der Schule kontaktieren Sie bitte selbst die Horte oder fragen Sie im Gesundheitsamt () nach, ob ein Hortbesuch erlaubt ist.
Eine Auskunft durch die Schule ist nicht möglich.
Hort Altenpleen 038323/259974
Hort Mohrdorf 038323/945
Hort Prohn 038323/260220
Klasse |
Verdachtsfälle | bestätigte positive Fälle |
Isolierung der Klasse in der Schule ja/nein |
1a | |||
1b | |||
1c | |||
2a | |||
2b |
|||
2c | |||
3a | |||
3b | |||
3c |
|
||
4a | |||
4b | |||
4c |
Aktuelle Informationen
Stand 22.01.2022
Liebe Eltern,
der Verdachtsfall in der Klasse 4a hat sich bestätigt. Die Klasse bleibt hier in der Schule unter sich, wird täglich getestet und darf am Nachmittag den Hort (Altenpleen und Prohn) nicht besuchen. Auch Freizeitaktivitäten sind nicht erlaubt. Sollte es keine weiteren Folgefälle geben, kehrt die Klasse 4a ab Donnerstag in den normalen Schulbetrieb zurück. Dann ist auch wieder der Hortbesuch möglich.
Achten Sie bitte auf Symptome bei Ihrem Kind und nutzen Sie eventuell einen zusätzlichen Selbsttest am Wochenende.
Aktuelle Fälle in folgenden Klassen
2a - ein erkranktes Kind mit dem Coronavirus - kehrt ab Montag in den reglären Schulbetrieb zurück
4b - ein erkranktes Kind mit dem Coronavirus - kehrt ab Dienstag in den reglären Schulbetrieb zurück
4a - ein erkranktes Kind mit dem Coronavirus - kehrt ab Donnerstag in den reglären Schulbetrieb zurück
Mit freundlichen Grüßen
Jana Knörig
Aktuelle Informationen
Stand 21.01.2022
Aktueller Fall in folgender Klasse
4a - ein Verdachtsfall hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus
Achten Sie bitte auf Symptome bei Ihrem Kind.
Aktuelle Informationen
Stand 20.01.2022
Liebe Eltern,
der Verdachtsfall in der Klasse 4b hat sich bestätigt. Die Klasse bleibt hier in der Schule unter sich, wird täglich getestet und darf am Nachmittag nicht in den Hort. Achten Sie bitte auf Symptome bei Ihrem Kind und nutzen Sie eventuell einen zusätzlichen Selbsttest am Wochenende.
Sollte es keine weiteren Folgefälle geben, kehren die Klasse 2a ab Montag und die Klasse 4b ab Dienstag in den normalen Schulbetrieb zurück. Dann ist auch wieder der Hortbesuch möglich.
Die Klasse 3a ist seit heute in den normalen Schulbetrieb zurückgekehrt und darf den Hort wieder besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Knörig
Aktuelle Informationen
Stand 19.01.2022
Aktuelle Fälle in folgenden Klassen
2a - ein erkranktes Kind mit dem Coronavirus
3a - ein erkranktes Kind mit dem Coronavirus
4b - ein Verdachtsfall hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus
Die Klassen 2a und 3a bleiben hier in der Schule unter sich, werden täglich getestet und dürfen am Nachmittag nicht in den Hort.(Altenpleen, Mohrdorf und Prohn) Auch Freizeitaktivitäten sind nicht erlaubt.
Achten Sie bitte auf Symptome bei Ihrem Kind.
Aktuelle Informationen
Stand 18.01.2022
Liebe Eltern,
in der Klasse 2a gibt es einen neuen Verdachtsfall hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird diese auch bestätigt werden. Die Klasse bleibt hier in der Schule unter sich, wird täglich getestet und darf am Nachmittag nicht in den Hort.(Altenpleen, Mohrdorf und Prohn) Auch Freizeitaktivitäten sind nicht erlaubt.
Achten Sie bitte auf Symptome bei Ihrem Kind.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Knörig
Aktuelle Informationen
Stand 08.01.2022
Liebe Eltern,
der Verdachtsfall in der Klasse 2b hat sich bestätigt. Die Klasse bleibt hier in der Schule unter sich, wird täglich getestet und darf am Nachmittag nicht in den Hort. Achten Sie bitte auf Symptome bei Ihrem Kind und nutzen Sie eventuell einen zusätzlichen Selbsttest am Wochenende.
Sollte es keine weiteren Folgefälle geben, kehrt die Klasse 2b ab Donnerstag in den normalen Schulbetrieb zurück. Dann ist auch wieder der Hortbesuch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Knörig
Aktuelle Informationen
Stand 07.01.2022
Liebe Eltern,
in der Klasse 2b wurde heute ein Kind beim Schnelltest positiv getestet, so dass ein PCR-Test vorgenommen werden muss. Sollte dieser auch positiv ausfallen, werden Sie darüber informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 03.01.2022
Liebe Eltern,
wie Sie sicher gehört haben, gibt es eine Änderung in der Teststrategie in den Schulen.
Zukünftig testen sich alle Kinder dreimal in der Woche in der Schule bzw. zu Hause. (montags, mittwochs, freitags)
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind, wenn es sich zu Hause testest, die Bestätigung des negativen Testergebnisses an den betreffenden Tagen vorlegen kann. Ausgenommen von den notwendigen Testungen sind zweifach geimpfte Kinder, deren 2.Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Sagner
Wichtige Formulare
Stand 17.12.2021
Aktuelle Informationen
Stand 10.12.2021
Liebe Eltern,
der Verdachtsfall in der Klasse 2c hat sich bestätigt.
Sollte es keine weiteren Folgefälle geben, kehrt die Klasse 2c ab Donnerstag in den normalen Schulbetrieb zurück. Dann ist auch wieder der Hortbesuch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 09.12.2021
Liebe Eltern,
in der Klasse 2c gibt es einen neuen Verdachtsfall hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird diese auch bestätigt werden. Die Klasse bleibt hier in der Schule unter sich, wird täglich getestet und darf am Nachmittag nicht in den Hort.
Achten sie bitte auch auf Symptome bei Ihrem Kind und nutzen Sie eventuell einen zusätzlichen Selbsttest am Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 29.11.2021
Liebe Eltern,
die Verdachtsfälle in den Klassen 1b und 3a haben sich bestätigt.
Sollte es keine weiteren Folgefälle geben, kehrt die Klasse 1b ab Mittwoch in den normalen Schulbetrieb zurück und die Klasse 3a am Donnerstag. Dann ist auch wieder der Hortbesuch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 26.11.2021
Liebe Eltern,
in der Klasse 1b und 3a hatten 3 Kinder am 25.11.2021 bzw. 26.11.2021 beim Selbsttest ein positives Ergebnis, so dass ein PCR-Test vorgenommen werden muss.
Das Ergebnis wird sicher erst heute Nachmittag oder am Samstag vorliegen.
Die betroffenen Kinder befinden sich seit gestern bzw. heute in Quarantäne.
Achten Sie bitte auf Symptome bei ihrem Kind und nutzen Sie eventuell einen zusätzlichen Selbsttest am Wochenende.
Als Vorsichtsmaßnahme dürfen die anderen Kinder der Klassen 1b und 3a nicht mehr den Hort besuchen und auch an keiner anderen Freizeitaktivität (z.B. Sport) teilnehmen.
Sobald das Ergebnis vorliegt, werden Sie benachrichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 27.10.2021
Liebe Eltern,
wie uns das Gesundheitsamt soeben mitteilte, gibt es keine weiteren Fälle von Corona an unserer Schule, alle PCR-Testungen der Kinder von Montag, sind negativ ausgefallen!!!
Die zusätzlichen Maßnahmen sind somit aufgehoben und die Kinder dürfen auch den Hort wieder besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
J.Knörig
Anleitung Aripa Biotec Tests COVID-19-N-Antigen Schnelltest SARS-00V-2
Aktuelle Informationen
Stand 25.10.2021
Bei schweren Symptomen, wie z. B. Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Halsschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius), Kopf- oder Gliederschmerzen, Störung des Geruchsund Geschmackssinns oder gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) besteht zwarweiterhin ein Betretungsverbot, es muss jedoch lediglich eine Selbsterklärung vorgelegt werden. In dieser Selbsterklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst, dass sie entweder einen aktuellen negativen Testnachweis, z. B. einen PCR-Test, der kein POC-Antigen-Test (Selbst- oder Schnelltest) ist, besitzen und seit 48 Stunden symptomfrei sind oder ein Schulbesuch nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.
Treten bei Schülerinnen und Schülern, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des LAGuS, nur leichte Symptome, wie z. B. Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust, auf, besteht kein Betretungsverbot. Es ist auch keine Selbsterklärung abzugeben. In diesem Fall wird lediglich empfohlen, die Schülerinnen und Schüler zwei Mal in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zu testen. Dies kann im Rahmen der Teststrategie der Schul-CoronaVerordnung (zwei Tests in der Woche) erfolgen.
Fließschema Selbsterklärung 07.10.2021
Aktuelle Informationen
Stand 20.10.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule ist ein Kind an COVID-19 erkrankt. Wir sind mit dem Gesundheitsamt im Kontakt und werden alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen.
Einschränkungen gibt es nur für die Klasse direkt und können schon bald, wenn es keinen Folgefall gibt, wieder aufgehoben werden.
Gegebenenfalls werden wir Sie über den weiteren Verlauf oder ergänzende Maßnahmen informieren. Das betroffene Kind einer dritten Klasse besuchte bis Montag die Schule.
Achten Sie bitte auf eventuell auftretende Symptome einer SARS COV 2 Infektion bei Ihrem Kind und denken Sie an die medizinische Maske für die Teilnahme am Schülerverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 30.09.2021
Nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung besteht für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Diese Maßnahme dient, wie bereits nach den Sommerferien in unserem Land ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.
Am ersten Schultag nach den Ferien muss die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten von den Erziehungsberechtigten vorliegen .
Erklärung über das Reiseverhalten
Aktuelle Informationen
Stand 24.09.2021
Sehr geehrte Eltern,
ab Montag, 27.09.2021 werden die Einschränkungen für alle 1. und 2.Klassen an unserer Schule aufgehoben.
Das heißt ein Hortbesuch ist ab Montag wieder möglich und die Maskenpflicht fällt weg. Die Selbsttest werden in der Schule oder zu Hause wieder 2 x pro Woche durchgeführt.
Ausgenommen hiervon ist die Klasse 2c, da es hier einen neuen positiven Fall gibt. Für diese Klasse werden weiterhin die vom Gesundheitsamt vorgegebenen Maßnahmen umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
- Schulleiterin -
Aktuelle Informationen
Stand 21.09.2021
Sehr geehrte Eltern, am Dienstag wurde die SARS - CoV2 - Infektion bei einem weiteren Kind der Klasse 2c bestätigt. Alle Tests der Kinder waren Mittwochfrüh negativ. Einbezogen in die Maskenpflicht und tägliche Selbsttestung wurden die Klassen 2a und 2b, da alle Zweitklässler gemeinsam im Hort betreut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 20.09.2021
Formular Bestätigung eines negativen Testergebnisses ab dem 2. August 2021
Sehr geehrte Eltern, am Wochenende wurde die SARS - CoV2 - Infektion bei einem weiteren Kind der Klasse 1c bestätigt. Alle Tests der Kinder waren am Sonntagabend bzw. Montagfrüh negativ. Einbezogen in die Maskenpflicht und tägliche Selbsttestung wurden die beiden anderen 1.Klassen, da alle Erstklässler gemeinsam im Hort betreut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 18.09.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule ist ein Kind an COVID-19 erkrankt. Wir sind mit dem Gesundheitsamt im Kontakt und werden alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen. Einschränkungen gibt es nur für die Klasse direkt und können schon bald, wenn es keinen Folgefall gibt, wieder aufgehoben werden. Gegebenenfalls werden wir Sie über den weiteren Verlauf oder ergänzende Maßnahmen informieren. Das betroffene Kind einer ersten Klasse besuchte bis Donnerstag die Schule und den Altenpleener Hort.
Achten Sie bitte auf eventuell auftretende Symptome einer SARS COV 2 Infektion bei Ihrem Kind und denken Sie an die medizinische Maske für die Teilnahme am Schülerverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 17.06.2021
Formulare für das neue Schuljahr 2021/2022
Aktuelle Informationen
Stand 11.06.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
es ist wieder möglich, zusätzliche außerschulische Lern- und Förderangebote in Anspruch zu nehmen:
- befristet bis zum letzten Freitag der Sommerferien am 30. Juli 2021,
- freiwillig bis zu 30 direkt pädagogisch begleitete Förderstunden à 45 Minuten je Schülerin/Schüler,
- durch das Land bis zu einem Förderstundensatz von 12,50 EUR je Schülerin/Schüler finanziert,
- sowohl in der Schulzeit (zusätzlich zum Unterricht) als auch in der Ferienzeit.
Weiter wichtige Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben der Ministerin.
Informationsschreiben der Ministerin
Aktuelle Informationen
Stand 28.05.2021
Beschluss der Schulkonferenz vom 26.05.2021
Die Schulkonferenz beschließt die Selbsttestung der Schüler/innen bis zum Ende des Schuljahres in der zur Zeit praktizierten Art und Weise weiterzuführen, d. h. die Kinder testen sich in der Schule oder müssen einen Negativbescheid einer befugten Stelle vorlegen.
Sollte es zu Beginn des neuen Schuljahres weiterhin eine Pflicht zur Selbsttestung aller Schüler/innen geben, wird sich die Schulkonferenz für eine neue Beratung treffen und weiteres Vorgehen beraten.
Aktuelle Informationen
Stand 12.05.2021
Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass auch unsere Schule ab Montag, den 17.05.21, wieder in den Präsenzunterricht startet. Ein großer Dank geht an Sie für die Unterstützung Ihrer Kinder während des Distanzunterrichtes.
Nach Paragraph 1a der Schul-Corona-Verordnung vom 12.05.21 gilt:
„(1) Gemäß § 28b Absatz 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden.“
Alle Kinder, die erstmalig nach dem Distanzunterricht die Schule wieder besuchen, müssen am Montag, den 17.05.21, ein negatives Testergebnis eines Testzentrums oder einer anderen befugten Stelle vorweisen oder die Einverständniserklärung für eine Selbsttestung hier in der Schule vorlegen.
Sollte es nicht möglich sein, ein anerkanntes Testergebnis vorzulegen, das nicht älter als 24 Stunden ist und sich Ihr Kind nicht selbst hier in der Schule testen darf, kann Ihr Kind den Unterricht am Montag noch nicht besuchen.
Eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäne-VO müssen am Montag, den 17.05.2021, wieder in der Schule abgegeben werden.
Damit Sie sich entsprechend einstellen können, teilen wir Ihnen die Testtage bis zum Schuljahresende mit:
Montag, 17.05.21 Donnerstag 20.05.21
Mittwoch, 26.05.21 Freitag, 28.05.21
Dienstag, 01.06.21 Freitag, 04.06.21
Dienstag, 08.06.21 Freitag, 11.06. 21
Dienstag, 15.06.21 Freitag, 18.06.21
Wir wünschen Ihnen alles Gute und den Kindern noch ein paar erfolgreiche Wochen in der Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner Altenpleen, 12.05.2021
Formulare
Gesundheitsbestätigung für den 17.05.2021
Einverständniserklärung (Test)
Aktuelle Informationen
Stand 28.04.2021
Liebe Eltern,
da einige Anfragen von Eltern an die Elternräte der Klassen bzw. an
den Schulelternratsvorsitzenden herangetragen wurden bzgl. der
Testpflicht teile ich Ihnen mit:
Die Schulkonferenz hat sich am 27.04. 21 für eine Testung in der Schule entschieden.
Wir geben die Möglichkeit, dass Eltern, die noch nicht einer
Selbsttestung ihres Kindes zugestimmt haben, einmalig einen Test ausgehändigt bekommen, um ihn zu Hause mit dem Kind gemeinsam auszuprobieren.
Wir hoffen, dass bestehende Bedenken dadurch ausgeräumt werden können. Das mitgesendete Formular müssen Sie dafür ausgefüllt zurückgeben. Erst dann dürfen wir Ihrem Kind einen Test mit nach Hause geben. Die Selbsttests werden in unserer Schule für die Dauer der Notbetreuung ab sofort dienstags und freitags durchgeführt.
Somit ist es für Eltern möglich, am Tag vorher mit ihrem Kind einen Test in einer zulässigen Stelle durchführen zu lassen. Das betrifft
natürlich nur die Eltern, die nicht möchten, dass sich ihr Kind in der Schule selbst testet.
Liebe Eltern,
wir befinden uns alle in einer Ausnahmesituation. Viele Familien sind am Ende ihrer Belastbarkeit und noch nicht wirklich istein Ende in Sicht. Überall gilt es Regeln zu befolgen, es gibt Einschränkungen und Verbote. Dennoch möchte ich an Sie appellieren und Sie bitten, mit uns gemeinsam diesen schwierigen Weg weiterzugehen. Wir sollten unsere Kräfte schonen bzw. einteilen, um sie den Kindern zukommen zu lassen. Natürlich spüre und weiß ich, dass Ihre Ängste weiterwachsen und habe auch Verständnis für besonders besorgte Eltern.
Melden Sie sich bitte persönlich bei Ihrem Klassenlehrer oder bei mir, um ihre Sorgen oder Ihr Anliegen mitzuteilen.
Sicher können wir das eine oder andere Problem lösen, für andere sind wir aber an Vorgaben des Bundes bzw. des Landes Mecklenburg -Vorpommern gebunden.
Dafür bitte ich um Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 16.04.2021
Liebe Eltern,
ab Montag, den 19.04.2021, gehen alle Schulen im Land in die Notbetreuung.
Es werden nur die Kinder betreut, bei denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Die notwendigen beiden Formulare (Selbsterklärung, Erklärung zur Unabkömmlichkeit als Beschäftigter oder Eigenerklärung für Selbstständige) finden Sie im Anhang. Diese geben Sie Ihrem Kind am Montag oder spätestens am Dienstag mit.
Aufgaben, die Ihnen vom Klassenleiter zugestellt wurden, bringen bitte Ihre Kinder mit, ebenso die dafür notwendigen Bücher und Hefte. Die Notbetreuung erfolgt in der Klasse bzw. Klassenstufe und endet mit dem Stundenplan Ihres Kindes.
Für Kinder in der Notbetreuung muss das Essen angemeldet werden.
Falls das Kind für das Lösen von Aufgaben das Internet nutzen muss und nicht genug Endgeräte im Haushalt vorhanden sind, kann ein solches in der Schule geliehen werden. Schreiben Sie dafür eine Mail an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Altenpleen, 16.04.2021
Formulare
Unabkömmlichkeitsbescheinigung als Beschäftigte
Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Selbstständige
Aktuelle Informationen
Stand 12.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
ab heute gilt ein neuer Hygieneplan für die Schulen. Sie finden diesen auf der Homepage unserer Schule.
Personen mit einer mit Covid-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen die Schule nicht betreten.
Beim Auftreten eines der Symptome wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Durchfall, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Geruchs- und Geschmacksstörungen ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt mittels PCR-Test (das ist kein Schnell- oder Selbsttest) notwendig.
Sollten während des Unterrichtsvormittags oben genannte Symptome auftreten, wird das Kind getrennt betreut und muss abgeholt werden.
Weiterhin alles Gute für Sie und Gesundheit für Ihre Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
P.S. Durch die Selbsttestungen gab es heute einen Verdachtsfall bei einem Schüler. Sollte sich dieser durch den PCR- Test bestätigen, werden Sie informiert.
Dieser Verdachtsfall hat sich nicht bestätigt.
Altenpleen, 12.04.2021
Aktuelle Informationen
Stand 08.04.2021
Liebe Eltern,
zuerst möchte ich mich für das Vertrauen bedanken, welches Sie uns entgegenbringen. Ungefähr zwei Drittel der Kinder unserer Schule können sich nun bis zu zwei Mal wöchentlich auf das Coronavirus testen.
Die Kinder waren sehr diszipliniert und haben den Test vorbildlich nach Anleitung durchgeführt. Alle Test`s waren negativ.
Bedenken, die einige Eltern sicher haben, dass Kinder im Falle eines positiven Testergebnisses ausgegrenzt, beleidigt o.ä. werden, möchte ich Ihnen nehmen. Alle Kinder haben ihre eigenen Erfahrungen rund um das Coronavirus gemacht, waren vielleicht selbst schon in Quarantäne oder kennen jemanden der infiziert oder erkrankt war. Sie wissen, dass eine Ansteckung jedem „passieren“ kann und dass es wichtig ist, diese schnell zu erkennen. Ich denke, dass es eher ein Mitgefühl geben würde mit diesem Kind. Traurigkeit gäbe es sicher auch über die eigene Quarantäne, in die man sich begeben müsste, wenn der Test bei einem Kind der eigenen Klasse positiv ausfallen würde.
Trauen Sie bitte dem Klassenlehrer ihres Kindes zu, dass er sensibel, aber auch konsequent mit dem Thema umgeht und es mit den Kindern bespricht.
Selbstverständlich können Sie Ihrem Kind jederzeit die Einverständniserklärung mitgeben, damit es an zukünftigen Test`s teilnehmen kann.
Ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit auch meine Anerkennung aussprechen für Ihre geleistete Arbeit während des Distanzunterrichtes in den vergangenen 12 Monaten. Sie haben hervorragend mit den Kindern gearbeitet und können stolz auf das sein, was die Kinder heute können. Dazu haben Sie wesentlich beigetragen!
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und Gesundheit, uns allen weiterhin eine geöffnete Schule und mehr Normalität in unserem Alltag.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Altenpleen, 08.04.2021
Aktuelle Informationen
Stand 13.03.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule wurden einige wenige Kinder positiv auf das Coronavirus getestet. Für die jeweiligen Klassen, einige Hortkinder und Lehrer wurde vom Gesundheitsamt Quarantäne verordnet. In Quarantäne werden nur die direkten Personen versetzt, wenn sie ca. 15 Minuten einen face to face Kontakt hatten oder sich mindestens eine Stunde lang in einem wenig gelüfteten Raum aufgehalten haben. Eine Kontaktperson der Kontaktperson muss sich nicht isolieren. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Geschwisterkinder auch zu Hause zu betreuen. Bei dringenden Fragen senden Sie eine Mail an die Schule oder an das Gesundheitsamt.
Einverständniserklärung (Test)
Gesundheitsbestätigung für den 08.04.2021
Aktuelle Informationen
Stand 10.11.2021
Liebe Eltern,
der Verdachtsfall in der Klasse 2c hat sich bestätigt.
Sollte es keine weiteren Folgefälle geben, kehrt die Klasse 2c ab Donnerstag in den normalen Schulbetrieb zurück. Dann ist auch wieder der Hortbesuch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 09.12.2021
Liebe Eltern,
in der Klasse 2c gibt es einen neuen Verdachtsfall hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird diese auch bestätigt werden. Die Klasse bleibt hier in der Schule unter sich, wird täglich getestet und darf am Nachmittag nicht in den Hort.
Achten Sie bitte auf Symptome bei ihrem Kind und nutzen Sie eventuell einen zusätzlichen Selbsttest am Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 29.11.2021
Liebe Eltern,
die Verdachtsfälle in den Klassen 1b und 3a haben sich bestätigt.
Sollte es keine weiteren Folgefälle geben, kehrt die Klasse 1b ab Mittwoch in den normalen Schulbetrieb zurück und die Klasse 3a am Donnerstag. Dann ist auch wieder der Hortbesuch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 26.11.2021
Liebe Eltern,
in der Klasse 1b und 3a hatten 3 Kinder am 25.11.2021 bzw. 26.11.2021 beim Selbsttest ein positives Ergebnis, so dass ein PCR-Test vorgenommen werden muss.
Das Ergebnis wird sicher erst heute Nachmittag oder am Samstag vorliegen.
Die betroffenen Kinder befinden sich seit gestern bzw. heute in Quarantäne.
Achten Sie bitte auf Symptome bei ihrem Kind und nutzen Sie eventuell einen zusätzlichen Selbsttest am Wochenende.
Als Vorsichtsmaßnahme dürfen die anderen Kinder der Klassen 1b und 3a nicht mehr den Hort besuchen und auch an keiner anderen Freizeitaktivität (z.B. Sport) teilnehmen.
Sobald das Ergebnis vorliegt, werden Sie benachrichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 27.10.2021
Liebe Eltern,
wie uns das Gesundheitsamt soeben mitteilte, gibt es keine weiteren Fälle von Corona an unserer Schule, alle PCR-Testungen der Kinder von Montag, sind negativ ausgefallen!!!
Die zusätzlichen Maßnahmen sind somit aufgehoben und die Kinder dürfen auch den Hort wieder besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
J.Knörig
Anleitung Aripa Biotec Tests COVID-19-N-Antigen Schnelltest SARS-00V-2
Aktuelle Informationen
Stand 25.10.2021
Bei schweren Symptomen, wie z. B. Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Halsschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius), Kopf- oder Gliederschmerzen, Störung des Geruchsund Geschmackssinns oder gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) besteht zwarweiterhin ein Betretungsverbot, es muss jedoch lediglich eine Selbsterklärung vorgelegt werden. In dieser Selbsterklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst, dass sie entweder einen aktuellen negativen Testnachweis, z. B. einen PCR-Test, der kein POC-Antigen-Test (Selbst- oder Schnelltest) ist, besitzen und seit 48 Stunden symptomfrei sind oder ein Schulbesuch nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.
Treten bei Schülerinnen und Schülern, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des LAGuS, nur leichte Symptome, wie z. B. Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust, auf, besteht kein Betretungsverbot. Es ist auch keine Selbsterklärung abzugeben. In diesem Fall wird lediglich empfohlen, die Schülerinnen und Schüler zwei Mal in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zu testen. Dies kann im Rahmen der Teststrategie der Schul-CoronaVerordnung (zwei Tests in der Woche) erfolgen.
Fließschema Selbsterklärung 07.10.2021
Aktuelle Informationen
Stand 20.10.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule ist ein Kind an COVID-19 erkrankt. Wir sind mit dem Gesundheitsamt im Kontakt und werden alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen.
Einschränkungen gibt es nur für die Klasse direkt und können schon bald, wenn es keinen Folgefall gibt, wieder aufgehoben werden.
Gegebenenfalls werden wir Sie über den weiteren Verlauf oder ergänzende Maßnahmen informieren. Das betroffene Kind einer dritten Klasse besuchte bis Montag die Schule.
Achten Sie bitte auf eventuell auftretende Symptome einer SARS COV 2 Infektion bei Ihrem Kind und denken Sie an die medizinische Maske für die Teilnahme am Schülerverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 30.09.2021
Nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung besteht für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Diese Maßnahme dient, wie bereits nach den Sommerferien in unserem Land ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.
Am ersten Schultag nach den Ferien muss die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten von den Erziehungsberechtigten vorliegen .
Erklärung über das Reiseverhalten
Aktuelle Informationen
Stand 24.09.2021
Sehr geehrte Eltern,
ab Montag, 27.09.2021 werden die Einschränkungen für alle 1. und 2.Klassen an unserer Schule aufgehoben.
Das heißt ein Hortbesuch ist ab Montag wieder möglich und die Maskenpflicht fällt weg. Die Selbsttest werden in der Schule oder zu Hause wieder 2 x pro Woche durchgeführt.
Ausgenommen hiervon ist die Klasse 2c, da es hier einen neuen positiven Fall gibt. Für diese Klasse werden weiterhin die vom Gesundheitsamt vorgegebenen Maßnahmen umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
- Schulleiterin -
Aktuelle Informationen
Stand 21.09.2021
Sehr geehrte Eltern, am Dienstag wurde die SARS - CoV2 - Infektion bei einem weiteren Kind der Klasse 2c bestätigt. Alle Tests der Kinder waren Mittwochfrüh negativ. Einbezogen in die Maskenpflicht und tägliche Selbsttestung wurden die Klassen 2a und 2b, da alle Zweitklässler gemeinsam im Hort betreut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 20.09.2021
Formular Bestätigung eines negativen Testergebnisses ab dem 2. August 2021
Sehr geehrte Eltern, am Wochenende wurde die SARS - CoV2 - Infektion bei einem weiteren Kind der Klasse 1c bestätigt. Alle Tests der Kinder waren am Sonntagabend bzw. Montagfrüh negativ. Einbezogen in die Maskenpflicht und tägliche Selbsttestung wurden die beiden anderen 1.Klassen, da alle Erstklässler gemeinsam im Hort betreut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 18.09.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule ist ein Kind an COVID-19 erkrankt. Wir sind mit dem Gesundheitsamt im Kontakt und werden alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen. Einschränkungen gibt es nur für die Klasse direkt und können schon bald, wenn es keinen Folgefall gibt, wieder aufgehoben werden. Gegebenenfalls werden wir Sie über den weiteren Verlauf oder ergänzende Maßnahmen informieren. Das betroffene Kind einer ersten Klasse besuchte bis Donnerstag die Schule und den Altenpleener Hort.
Achten Sie bitte auf eventuell auftretende Symptome einer SARS COV 2 Infektion bei Ihrem Kind und denken Sie an die medizinische Maske für die Teilnahme am Schülerverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 17.06.2021
Formulare für das neue Schuljahr 2021/2022
Aktuelle Informationen
Stand 11.06.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
es ist wieder möglich, zusätzliche außerschulische Lern- und Förderangebote in Anspruch zu nehmen:
- befristet bis zum letzten Freitag der Sommerferien am 30. Juli 2021,
- freiwillig bis zu 30 direkt pädagogisch begleitete Förderstunden à 45 Minuten je Schülerin/Schüler,
- durch das Land bis zu einem Förderstundensatz von 12,50 EUR je Schülerin/Schüler finanziert,
- sowohl in der Schulzeit (zusätzlich zum Unterricht) als auch in der Ferienzeit.
Weiter wichtige Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben der Ministerin.
Informationsschreiben der Ministerin
Aktuelle Informationen
Stand 28.05.2021
Beschluss der Schulkonferenz vom 26.05.2021
Die Schulkonferenz beschließt die Selbsttestung der Schüler/innen bis zum Ende des Schuljahres in der zur Zeit praktizierten Art und Weise weiterzuführen, d. h. die Kinder testen sich in der Schule oder müssen einen Negativbescheid einer befugten Stelle vorlegen.
Sollte es zu Beginn des neuen Schuljahres weiterhin eine Pflicht zur Selbsttestung aller Schüler/innen geben, wird sich die Schulkonferenz für eine neue Beratung treffen und weiteres Vorgehen beraten.
Aktuelle Informationen
Stand 12.05.2021
Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass auch unsere Schule ab Montag, den 17.05.21, wieder in den Präsenzunterricht startet. Ein großer Dank geht an Sie für die Unterstützung Ihrer Kinder während des Distanzunterrichtes.
Nach Paragraph 1a der Schul-Corona-Verordnung vom 12.05.21 gilt:
„(1) Gemäß § 28b Absatz 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden.“
Alle Kinder, die erstmalig nach dem Distanzunterricht die Schule wieder besuchen, müssen am Montag, den 17.05.21, ein negatives Testergebnis eines Testzentrums oder einer anderen befugten Stelle vorweisen oder die Einverständniserklärung für eine Selbsttestung hier in der Schule vorlegen.
Sollte es nicht möglich sein, ein anerkanntes Testergebnis vorzulegen, das nicht älter als 24 Stunden ist und sich Ihr Kind nicht selbst hier in der Schule testen darf, kann Ihr Kind den Unterricht am Montag noch nicht besuchen.
Eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäne-VO müssen am Montag, den 17.05.2021, wieder in der Schule abgegeben werden.
Damit Sie sich entsprechend einstellen können, teilen wir Ihnen die Testtage bis zum Schuljahresende mit:
Montag, 17.05.21 Donnerstag 20.05.21
Mittwoch, 26.05.21 Freitag, 28.05.21
Dienstag, 01.06.21 Freitag, 04.06.21
Dienstag, 08.06.21 Freitag, 11.06. 21
Dienstag, 15.06.21 Freitag, 18.06.21
Wir wünschen Ihnen alles Gute und den Kindern noch ein paar erfolgreiche Wochen in der Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner Altenpleen, 12.05.2021
Formulare
Gesundheitsbestätigung für den 17.05.2021
Einverständniserklärung (Test)
Aktuelle Informationen
Stand 28.04.2021
Liebe Eltern,
da einige Anfragen von Eltern an die Elternräte der Klassen bzw. an
den Schulelternratsvorsitzenden herangetragen wurden bzgl. der
Testpflicht teile ich Ihnen mit:
Die Schulkonferenz hat sich am 27.04. 21 für eine Testung in der Schule entschieden.
Wir geben die Möglichkeit, dass Eltern, die noch nicht einer
Selbsttestung ihres Kindes zugestimmt haben, einmalig einen Test ausgehändigt bekommen, um ihn zu Hause mit dem Kind gemeinsam auszuprobieren.
Wir hoffen, dass bestehende Bedenken dadurch ausgeräumt werden können. Das mitgesendete Formular müssen Sie dafür ausgefüllt zurückgeben. Erst dann dürfen wir Ihrem Kind einen Test mit nach Hause geben. Die Selbsttests werden in unserer Schule für die Dauer der Notbetreuung ab sofort dienstags und freitags durchgeführt.
Somit ist es für Eltern möglich, am Tag vorher mit ihrem Kind einen Test in einer zulässigen Stelle durchführen zu lassen. Das betrifft
natürlich nur die Eltern, die nicht möchten, dass sich ihr Kind in der Schule selbst testet.
Liebe Eltern,
wir befinden uns alle in einer Ausnahmesituation. Viele Familien sind am Ende ihrer Belastbarkeit und noch nicht wirklich istein Ende in Sicht. Überall gilt es Regeln zu befolgen, es gibt Einschränkungen und Verbote. Dennoch möchte ich an Sie appellieren und Sie bitten, mit uns gemeinsam diesen schwierigen Weg weiterzugehen. Wir sollten unsere Kräfte schonen bzw. einteilen, um sie den Kindern zukommen zu lassen. Natürlich spüre und weiß ich, dass Ihre Ängste weiterwachsen und habe auch Verständnis für besonders besorgte Eltern.
Melden Sie sich bitte persönlich bei Ihrem Klassenlehrer oder bei mir, um ihre Sorgen oder Ihr Anliegen mitzuteilen.
Sicher können wir das eine oder andere Problem lösen, für andere sind wir aber an Vorgaben des Bundes bzw. des Landes Mecklenburg -Vorpommern gebunden.
Dafür bitte ich um Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 16.04.2021
Liebe Eltern,
ab Montag, den 19.04.2021, gehen alle Schulen im Land in die Notbetreuung.
Es werden nur die Kinder betreut, bei denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Die notwendigen beiden Formulare (Selbsterklärung, Erklärung zur Unabkömmlichkeit als Beschäftigter oder Eigenerklärung für Selbstständige) finden Sie im Anhang. Diese geben Sie Ihrem Kind am Montag oder spätestens am Dienstag mit.
Aufgaben, die Ihnen vom Klassenleiter zugestellt wurden, bringen bitte Ihre Kinder mit, ebenso die dafür notwendigen Bücher und Hefte. Die Notbetreuung erfolgt in der Klasse bzw. Klassenstufe und endet mit dem Stundenplan Ihres Kindes.
Für Kinder in der Notbetreuung muss das Essen angemeldet werden.
Falls das Kind für das Lösen von Aufgaben das Internet nutzen muss und nicht genug Endgeräte im Haushalt vorhanden sind, kann ein solches in der Schule geliehen werden. Schreiben Sie dafür eine Mail an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Altenpleen, 16.04.2021
Formulare
Unabkömmlichkeitsbescheinigung als Beschäftigte
Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Selbstständige
Aktuelle Informationen
Stand 12.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
ab heute gilt ein neuer Hygieneplan für die Schulen. Sie finden diesen auf der Homepage unserer Schule.
Personen mit einer mit Covid-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen die Schule nicht betreten.
Beim Auftreten eines der Symptome wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Durchfall, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Geruchs- und Geschmacksstörungen ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt mittels PCR-Test (das ist kein Schnell- oder Selbsttest) notwendig.
Sollten während des Unterrichtsvormittags oben genannte Symptome auftreten, wird das Kind getrennt betreut und muss abgeholt werden.
Weiterhin alles Gute für Sie und Gesundheit für Ihre Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
P.S. Durch die Selbsttestungen gab es heute einen Verdachtsfall bei einem Schüler. Sollte sich dieser durch den PCR- Test bestätigen, werden Sie informiert.
Dieser Verdachtsfall hat sich nicht bestätigt.
Altenpleen, 12.04.2021
Aktuelle Informationen
Stand 08.04.2021
Liebe Eltern,
zuerst möchte ich mich für das Vertrauen bedanken, welches Sie uns entgegenbringen. Ungefähr zwei Drittel der Kinder unserer Schule können sich nun bis zu zwei Mal wöchentlich auf das Coronavirus testen.
Die Kinder waren sehr diszipliniert und haben den Test vorbildlich nach Anleitung durchgeführt. Alle Test`s waren negativ.
Bedenken, die einige Eltern sicher haben, dass Kinder im Falle eines positiven Testergebnisses ausgegrenzt, beleidigt o.ä. werden, möchte ich Ihnen nehmen. Alle Kinder haben ihre eigenen Erfahrungen rund um das Coronavirus gemacht, waren vielleicht selbst schon in Quarantäne oder kennen jemanden der infiziert oder erkrankt war. Sie wissen, dass eine Ansteckung jedem „passieren“ kann und dass es wichtig ist, diese schnell zu erkennen. Ich denke, dass es eher ein Mitgefühl geben würde mit diesem Kind. Traurigkeit gäbe es sicher auch über die eigene Quarantäne, in die man sich begeben müsste, wenn der Test bei einem Kind der eigenen Klasse positiv ausfallen würde.
Trauen Sie bitte dem Klassenlehrer ihres Kindes zu, dass er sensibel, aber auch konsequent mit dem Thema umgeht und es mit den Kindern bespricht.
Selbstverständlich können Sie Ihrem Kind jederzeit die Einverständniserklärung mitgeben, damit es an zukünftigen Test`s teilnehmen kann.
Ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit auch meine Anerkennung aussprechen für Ihre geleistete Arbeit während des Distanzunterrichtes in den vergangenen 12 Monaten. Sie haben hervorragend mit den Kindern gearbeitet und können stolz auf das sein, was die Kinder heute können. Dazu haben Sie wesentlich beigetragen!
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und Gesundheit, uns allen weiterhin eine geöffnete Schule und mehr Normalität in unserem Alltag.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Altenpleen, 08.04.2021
Aktuelle Informationen
Stand 13.03.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule wurden einige wenige Kinder positiv auf das Coronavirus getestet. Für die jeweiligen Klassen, einige Hortkinder und Lehrer wurde vom Gesundheitsamt Quarantäne verordnet. In Quarantäne werden nur die direkten Personen versetzt, wenn sie ca. 15 Minuten einen face to face Kontakt hatten oder sich mindestens eine Stunde lang in einem wenig gelüfteten Raum aufgehalten haben. Eine Kontaktperson der Kontaktperson muss sich nicht isolieren. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Geschwisterkinder auch zu Hause zu betreuen. Bei dringenden Fragen senden Sie eine Mail an die Schule oder an das Gesundheitsamt.
Einverständniserklärung (Test)
Gesundheitsbestätigung für den 08.04.2021
Aktuelle Informationen
Stand 10.11.2021
Liebe Eltern,
der Verdachtsfall in der Klasse 2c hat sich bestätigt.
Sollte es keine weiteren Folgefälle geben, kehrt die Klasse 2c ab Donnerstag in den normalen Schulbetrieb zurück. Dann ist auch wieder der Hortbesuch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 09.12.2021
Liebe Eltern,
in der Klasse 2c gibt es einen neuen Verdachtsfall hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird diese auch bestätigt werden. Die Klasse bleibt hier in der Schule unter sich, wird täglich getestet und darf am Nachmittag nicht in den Hort.
Achten Sie bitte auf Symptome bei ihrem Kind und nutzen Sie eventuell einen zusätzlichen Selbsttest am Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 29.11.2021
Liebe Eltern,
die Verdachtsfälle in den Klassen 1b und 3a haben sich bestätigt.
Sollte es keine weiteren Folgefälle geben, kehrt die Klasse 1b ab Mittwoch in den normalen Schulbetrieb zurück und die Klasse 3a am Donnerstag. Dann ist auch wieder der Hortbesuch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 26.11.2021
Liebe Eltern,
in der Klasse 1b und 3a hatten 3 Kinder am 25.11.2021 bzw. 26.11.2021 beim Selbsttest ein positives Ergebnis, so dass ein PCR-Test vorgenommen werden muss.
Das Ergebnis wird sicher erst heute Nachmittag oder am Samstag vorliegen.
Die betroffenen Kinder befinden sich seit gestern bzw. heute in Quarantäne.
Achten Sie bitte auf Symptome bei ihrem Kind und nutzen Sie eventuell einen zusätzlichen Selbsttest am Wochenende.
Als Vorsichtsmaßnahme dürfen die anderen Kinder der Klassen 1b und 3a nicht mehr den Hort besuchen und auch an keiner anderen Freizeitaktivität (z.B. Sport) teilnehmen.
Sobald das Ergebnis vorliegt, werden Sie benachrichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 27.10.2021
Liebe Eltern,
wie uns das Gesundheitsamt soeben mitteilte, gibt es keine weiteren Fälle von Corona an unserer Schule, alle PCR-Testungen der Kinder von Montag, sind negativ ausgefallen!!!
Die zusätzlichen Maßnahmen sind somit aufgehoben und die Kinder dürfen auch den Hort wieder besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
J.Knörig
Anleitung Aripa Biotec Tests COVID-19-N-Antigen Schnelltest SARS-00V-2
Aktuelle Informationen
Stand 25.10.2021
Bei schweren Symptomen, wie z. B. Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Halsschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius), Kopf- oder Gliederschmerzen, Störung des Geruchsund Geschmackssinns oder gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) besteht zwarweiterhin ein Betretungsverbot, es muss jedoch lediglich eine Selbsterklärung vorgelegt werden. In dieser Selbsterklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst, dass sie entweder einen aktuellen negativen Testnachweis, z. B. einen PCR-Test, der kein POC-Antigen-Test (Selbst- oder Schnelltest) ist, besitzen und seit 48 Stunden symptomfrei sind oder ein Schulbesuch nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.
Treten bei Schülerinnen und Schülern, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des LAGuS, nur leichte Symptome, wie z. B. Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust, auf, besteht kein Betretungsverbot. Es ist auch keine Selbsterklärung abzugeben. In diesem Fall wird lediglich empfohlen, die Schülerinnen und Schüler zwei Mal in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zu testen. Dies kann im Rahmen der Teststrategie der Schul-CoronaVerordnung (zwei Tests in der Woche) erfolgen.
Fließschema Selbsterklärung 07.10.2021
Aktuelle Informationen
Stand 20.10.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule ist ein Kind an COVID-19 erkrankt. Wir sind mit dem Gesundheitsamt im Kontakt und werden alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen.
Einschränkungen gibt es nur für die Klasse direkt und können schon bald, wenn es keinen Folgefall gibt, wieder aufgehoben werden.
Gegebenenfalls werden wir Sie über den weiteren Verlauf oder ergänzende Maßnahmen informieren. Das betroffene Kind einer dritten Klasse besuchte bis Montag die Schule.
Achten Sie bitte auf eventuell auftretende Symptome einer SARS COV 2 Infektion bei Ihrem Kind und denken Sie an die medizinische Maske für die Teilnahme am Schülerverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 30.09.2021
Nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung besteht für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Diese Maßnahme dient, wie bereits nach den Sommerferien in unserem Land ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.
Am ersten Schultag nach den Ferien muss die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten von den Erziehungsberechtigten vorliegen .
Erklärung über das Reiseverhalten
Aktuelle Informationen
Stand 24.09.2021
Sehr geehrte Eltern,
ab Montag, 27.09.2021 werden die Einschränkungen für alle 1. und 2.Klassen an unserer Schule aufgehoben.
Das heißt ein Hortbesuch ist ab Montag wieder möglich und die Maskenpflicht fällt weg. Die Selbsttest werden in der Schule oder zu Hause wieder 2 x pro Woche durchgeführt.
Ausgenommen hiervon ist die Klasse 2c, da es hier einen neuen positiven Fall gibt. Für diese Klasse werden weiterhin die vom Gesundheitsamt vorgegebenen Maßnahmen umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
- Schulleiterin -
Aktuelle Informationen
Stand 21.09.2021
Sehr geehrte Eltern, am Dienstag wurde die SARS - CoV2 - Infektion bei einem weiteren Kind der Klasse 2c bestätigt. Alle Tests der Kinder waren Mittwochfrüh negativ. Einbezogen in die Maskenpflicht und tägliche Selbsttestung wurden die Klassen 2a und 2b, da alle Zweitklässler gemeinsam im Hort betreut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 20.09.2021
Formular Bestätigung eines negativen Testergebnisses ab dem 2. August 2021
Sehr geehrte Eltern, am Wochenende wurde die SARS - CoV2 - Infektion bei einem weiteren Kind der Klasse 1c bestätigt. Alle Tests der Kinder waren am Sonntagabend bzw. Montagfrüh negativ. Einbezogen in die Maskenpflicht und tägliche Selbsttestung wurden die beiden anderen 1.Klassen, da alle Erstklässler gemeinsam im Hort betreut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 18.09.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule ist ein Kind an COVID-19 erkrankt. Wir sind mit dem Gesundheitsamt im Kontakt und werden alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen. Einschränkungen gibt es nur für die Klasse direkt und können schon bald, wenn es keinen Folgefall gibt, wieder aufgehoben werden. Gegebenenfalls werden wir Sie über den weiteren Verlauf oder ergänzende Maßnahmen informieren. Das betroffene Kind einer ersten Klasse besuchte bis Donnerstag die Schule und den Altenpleener Hort.
Achten Sie bitte auf eventuell auftretende Symptome einer SARS COV 2 Infektion bei Ihrem Kind und denken Sie an die medizinische Maske für die Teilnahme am Schülerverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 17.06.2021
Formulare für das neue Schuljahr 2021/2022
Aktuelle Informationen
Stand 11.06.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
es ist wieder möglich, zusätzliche außerschulische Lern- und Förderangebote in Anspruch zu nehmen:
- befristet bis zum letzten Freitag der Sommerferien am 30. Juli 2021,
- freiwillig bis zu 30 direkt pädagogisch begleitete Förderstunden à 45 Minuten je Schülerin/Schüler,
- durch das Land bis zu einem Förderstundensatz von 12,50 EUR je Schülerin/Schüler finanziert,
- sowohl in der Schulzeit (zusätzlich zum Unterricht) als auch in der Ferienzeit.
Weiter wichtige Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben der Ministerin.
Informationsschreiben der Ministerin
Aktuelle Informationen
Stand 28.05.2021
Beschluss der Schulkonferenz vom 26.05.2021
Die Schulkonferenz beschließt die Selbsttestung der Schüler/innen bis zum Ende des Schuljahres in der zur Zeit praktizierten Art und Weise weiterzuführen, d. h. die Kinder testen sich in der Schule oder müssen einen Negativbescheid einer befugten Stelle vorlegen.
Sollte es zu Beginn des neuen Schuljahres weiterhin eine Pflicht zur Selbsttestung aller Schüler/innen geben, wird sich die Schulkonferenz für eine neue Beratung treffen und weiteres Vorgehen beraten.
Aktuelle Informationen
Stand 12.05.2021
Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass auch unsere Schule ab Montag, den 17.05.21, wieder in den Präsenzunterricht startet. Ein großer Dank geht an Sie für die Unterstützung Ihrer Kinder während des Distanzunterrichtes.
Nach Paragraph 1a der Schul-Corona-Verordnung vom 12.05.21 gilt:
„(1) Gemäß § 28b Absatz 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden.“
Alle Kinder, die erstmalig nach dem Distanzunterricht die Schule wieder besuchen, müssen am Montag, den 17.05.21, ein negatives Testergebnis eines Testzentrums oder einer anderen befugten Stelle vorweisen oder die Einverständniserklärung für eine Selbsttestung hier in der Schule vorlegen.
Sollte es nicht möglich sein, ein anerkanntes Testergebnis vorzulegen, das nicht älter als 24 Stunden ist und sich Ihr Kind nicht selbst hier in der Schule testen darf, kann Ihr Kind den Unterricht am Montag noch nicht besuchen.
Eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäne-VO müssen am Montag, den 17.05.2021, wieder in der Schule abgegeben werden.
Damit Sie sich entsprechend einstellen können, teilen wir Ihnen die Testtage bis zum Schuljahresende mit:
Montag, 17.05.21 Donnerstag 20.05.21
Mittwoch, 26.05.21 Freitag, 28.05.21
Dienstag, 01.06.21 Freitag, 04.06.21
Dienstag, 08.06.21 Freitag, 11.06. 21
Dienstag, 15.06.21 Freitag, 18.06.21
Wir wünschen Ihnen alles Gute und den Kindern noch ein paar erfolgreiche Wochen in der Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner Altenpleen, 12.05.2021
Formulare
Gesundheitsbestätigung für den 17.05.2021
Einverständniserklärung (Test)
Aktuelle Informationen
Stand 28.04.2021
Liebe Eltern,
da einige Anfragen von Eltern an die Elternräte der Klassen bzw. an
den Schulelternratsvorsitzenden herangetragen wurden bzgl. der
Testpflicht teile ich Ihnen mit:
Die Schulkonferenz hat sich am 27.04. 21 für eine Testung in der Schule entschieden.
Wir geben die Möglichkeit, dass Eltern, die noch nicht einer
Selbsttestung ihres Kindes zugestimmt haben, einmalig einen Test ausgehändigt bekommen, um ihn zu Hause mit dem Kind gemeinsam auszuprobieren.
Wir hoffen, dass bestehende Bedenken dadurch ausgeräumt werden können. Das mitgesendete Formular müssen Sie dafür ausgefüllt zurückgeben. Erst dann dürfen wir Ihrem Kind einen Test mit nach Hause geben. Die Selbsttests werden in unserer Schule für die Dauer der Notbetreuung ab sofort dienstags und freitags durchgeführt.
Somit ist es für Eltern möglich, am Tag vorher mit ihrem Kind einen Test in einer zulässigen Stelle durchführen zu lassen. Das betrifft
natürlich nur die Eltern, die nicht möchten, dass sich ihr Kind in der Schule selbst testet.
Liebe Eltern,
wir befinden uns alle in einer Ausnahmesituation. Viele Familien sind am Ende ihrer Belastbarkeit und noch nicht wirklich istein Ende in Sicht. Überall gilt es Regeln zu befolgen, es gibt Einschränkungen und Verbote. Dennoch möchte ich an Sie appellieren und Sie bitten, mit uns gemeinsam diesen schwierigen Weg weiterzugehen. Wir sollten unsere Kräfte schonen bzw. einteilen, um sie den Kindern zukommen zu lassen. Natürlich spüre und weiß ich, dass Ihre Ängste weiterwachsen und habe auch Verständnis für besonders besorgte Eltern.
Melden Sie sich bitte persönlich bei Ihrem Klassenlehrer oder bei mir, um ihre Sorgen oder Ihr Anliegen mitzuteilen.
Sicher können wir das eine oder andere Problem lösen, für andere sind wir aber an Vorgaben des Bundes bzw. des Landes Mecklenburg -Vorpommern gebunden.
Dafür bitte ich um Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 16.04.2021
Liebe Eltern,
ab Montag, den 19.04.2021, gehen alle Schulen im Land in die Notbetreuung.
Es werden nur die Kinder betreut, bei denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Die notwendigen beiden Formulare (Selbsterklärung, Erklärung zur Unabkömmlichkeit als Beschäftigter oder Eigenerklärung für Selbstständige) finden Sie im Anhang. Diese geben Sie Ihrem Kind am Montag oder spätestens am Dienstag mit.
Aufgaben, die Ihnen vom Klassenleiter zugestellt wurden, bringen bitte Ihre Kinder mit, ebenso die dafür notwendigen Bücher und Hefte. Die Notbetreuung erfolgt in der Klasse bzw. Klassenstufe und endet mit dem Stundenplan Ihres Kindes.
Für Kinder in der Notbetreuung muss das Essen angemeldet werden.
Falls das Kind für das Lösen von Aufgaben das Internet nutzen muss und nicht genug Endgeräte im Haushalt vorhanden sind, kann ein solches in der Schule geliehen werden. Schreiben Sie dafür eine Mail an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Altenpleen, 16.04.2021
Formulare
Unabkömmlichkeitsbescheinigung als Beschäftigte
Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Selbstständige
Aktuelle Informationen
Stand 12.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
ab heute gilt ein neuer Hygieneplan für die Schulen. Sie finden diesen auf der Homepage unserer Schule.
Personen mit einer mit Covid-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen die Schule nicht betreten.
Beim Auftreten eines der Symptome wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Durchfall, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Geruchs- und Geschmacksstörungen ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt mittels PCR-Test (das ist kein Schnell- oder Selbsttest) notwendig.
Sollten während des Unterrichtsvormittags oben genannte Symptome auftreten, wird das Kind getrennt betreut und muss abgeholt werden.
Weiterhin alles Gute für Sie und Gesundheit für Ihre Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
P.S. Durch die Selbsttestungen gab es heute einen Verdachtsfall bei einem Schüler. Sollte sich dieser durch den PCR- Test bestätigen, werden Sie informiert.
Dieser Verdachtsfall hat sich nicht bestätigt.
Altenpleen, 12.04.2021
Aktuelle Informationen
Stand 08.04.2021
Liebe Eltern,
zuerst möchte ich mich für das Vertrauen bedanken, welches Sie uns entgegenbringen. Ungefähr zwei Drittel der Kinder unserer Schule können sich nun bis zu zwei Mal wöchentlich auf das Coronavirus testen.
Die Kinder waren sehr diszipliniert und haben den Test vorbildlich nach Anleitung durchgeführt. Alle Test`s waren negativ.
Bedenken, die einige Eltern sicher haben, dass Kinder im Falle eines positiven Testergebnisses ausgegrenzt, beleidigt o.ä. werden, möchte ich Ihnen nehmen. Alle Kinder haben ihre eigenen Erfahrungen rund um das Coronavirus gemacht, waren vielleicht selbst schon in Quarantäne oder kennen jemanden der infiziert oder erkrankt war. Sie wissen, dass eine Ansteckung jedem „passieren“ kann und dass es wichtig ist, diese schnell zu erkennen. Ich denke, dass es eher ein Mitgefühl geben würde mit diesem Kind. Traurigkeit gäbe es sicher auch über die eigene Quarantäne, in die man sich begeben müsste, wenn der Test bei einem Kind der eigenen Klasse positiv ausfallen würde.
Trauen Sie bitte dem Klassenlehrer ihres Kindes zu, dass er sensibel, aber auch konsequent mit dem Thema umgeht und es mit den Kindern bespricht.
Selbstverständlich können Sie Ihrem Kind jederzeit die Einverständniserklärung mitgeben, damit es an zukünftigen Test`s teilnehmen kann.
Ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit auch meine Anerkennung aussprechen für Ihre geleistete Arbeit während des Distanzunterrichtes in den vergangenen 12 Monaten. Sie haben hervorragend mit den Kindern gearbeitet und können stolz auf das sein, was die Kinder heute können. Dazu haben Sie wesentlich beigetragen!
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und Gesundheit, uns allen weiterhin eine geöffnete Schule und mehr Normalität in unserem Alltag.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Altenpleen, 08.04.2021
Aktuelle Informationen
Stand 13.03.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule wurden einige wenige Kinder positiv auf das Coronavirus getestet. Für die jeweiligen Klassen, einige Hortkinder und Lehrer wurde vom Gesundheitsamt Quarantäne verordnet. In Quarantäne werden nur die direkten Personen versetzt, wenn sie ca. 15 Minuten einen face to face Kontakt hatten oder sich mindestens eine Stunde lang in einem wenig gelüfteten Raum aufgehalten haben. Eine Kontaktperson der Kontaktperson muss sich nicht isolieren. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Geschwisterkinder auch zu Hause zu betreuen. Bei d
Aktuelle Informationen
Stand 10.11.2021
Liebe Eltern,
der Verdachtsfall in der Klasse 2c hat sich bestätigt.
Sollte es keine weiteren Folgefälle geben, kehrt die Klasse 2c ab Donnerstag in den normalen Schulbetrieb zurück. Dann ist auch wieder der Hortbesuch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 09.12.2021
Liebe Eltern,
in der Klasse 2c gibt es einen neuen Verdachtsfall hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird diese auch bestätigt werden. Die Klasse bleibt hier in der Schule unter sich, wird täglich getestet und darf am Nachmittag nicht in den Hort.
Achten Sie bitte auf Symptome bei ihrem Kind und nutzen Sie eventuell einen zusätzlichen Selbsttest am Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 29.11.2021
Liebe Eltern,
die Verdachtsfälle in den Klassen 1b und 3a haben sich bestätigt.
Sollte es keine weiteren Folgefälle geben, kehrt die Klasse 1b ab Mittwoch in den normalen Schulbetrieb zurück und die Klasse 3a am Donnerstag. Dann ist auch wieder der Hortbesuch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 26.11.2021
Liebe Eltern,
in der Klasse 1b und 3a hatten 3 Kinder am 25.11.2021 bzw. 26.11.2021 beim Selbsttest ein positives Ergebnis, so dass ein PCR-Test vorgenommen werden muss.
Das Ergebnis wird sicher erst heute Nachmittag oder am Samstag vorliegen.
Die betroffenen Kinder befinden sich seit gestern bzw. heute in Quarantäne.
Achten Sie bitte auf Symptome bei ihrem Kind und nutzen Sie eventuell einen zusätzlichen Selbsttest am Wochenende.
Als Vorsichtsmaßnahme dürfen die anderen Kinder der Klassen 1b und 3a nicht mehr den Hort besuchen und auch an keiner anderen Freizeitaktivität (z.B. Sport) teilnehmen.
Sobald das Ergebnis vorliegt, werden Sie benachrichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 27.10.2021
Liebe Eltern,
wie uns das Gesundheitsamt soeben mitteilte, gibt es keine weiteren Fälle von Corona an unserer Schule, alle PCR-Testungen der Kinder von Montag, sind negativ ausgefallen!!!
Die zusätzlichen Maßnahmen sind somit aufgehoben und die Kinder dürfen auch den Hort wieder besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
J.Knörig
Anleitung Aripa Biotec Tests COVID-19-N-Antigen Schnelltest SARS-00V-2
Aktuelle Informationen
Stand 25.10.2021
Bei schweren Symptomen, wie z. B. Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Halsschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius), Kopf- oder Gliederschmerzen, Störung des Geruchsund Geschmackssinns oder gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) besteht zwarweiterhin ein Betretungsverbot, es muss jedoch lediglich eine Selbsterklärung vorgelegt werden. In dieser Selbsterklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst, dass sie entweder einen aktuellen negativen Testnachweis, z. B. einen PCR-Test, der kein POC-Antigen-Test (Selbst- oder Schnelltest) ist, besitzen und seit 48 Stunden symptomfrei sind oder ein Schulbesuch nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.
Treten bei Schülerinnen und Schülern, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des LAGuS, nur leichte Symptome, wie z. B. Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust, auf, besteht kein Betretungsverbot. Es ist auch keine Selbsterklärung abzugeben. In diesem Fall wird lediglich empfohlen, die Schülerinnen und Schüler zwei Mal in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zu testen. Dies kann im Rahmen der Teststrategie der Schul-CoronaVerordnung (zwei Tests in der Woche) erfolgen.
Fließschema Selbsterklärung 07.10.2021
Aktuelle Informationen
Stand 20.10.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule ist ein Kind an COVID-19 erkrankt. Wir sind mit dem Gesundheitsamt im Kontakt und werden alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen.
Einschränkungen gibt es nur für die Klasse direkt und können schon bald, wenn es keinen Folgefall gibt, wieder aufgehoben werden.
Gegebenenfalls werden wir Sie über den weiteren Verlauf oder ergänzende Maßnahmen informieren. Das betroffene Kind einer dritten Klasse besuchte bis Montag die Schule.
Achten Sie bitte auf eventuell auftretende Symptome einer SARS COV 2 Infektion bei Ihrem Kind und denken Sie an die medizinische Maske für die Teilnahme am Schülerverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 30.09.2021
Nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung besteht für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Diese Maßnahme dient, wie bereits nach den Sommerferien in unserem Land ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.
Am ersten Schultag nach den Ferien muss die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten von den Erziehungsberechtigten vorliegen .
Erklärung über das Reiseverhalten
Aktuelle Informationen
Stand 24.09.2021
Sehr geehrte Eltern,
ab Montag, 27.09.2021 werden die Einschränkungen für alle 1. und 2.Klassen an unserer Schule aufgehoben.
Das heißt ein Hortbesuch ist ab Montag wieder möglich und die Maskenpflicht fällt weg. Die Selbsttest werden in der Schule oder zu Hause wieder 2 x pro Woche durchgeführt.
Ausgenommen hiervon ist die Klasse 2c, da es hier einen neuen positiven Fall gibt. Für diese Klasse werden weiterhin die vom Gesundheitsamt vorgegebenen Maßnahmen umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
- Schulleiterin -
Aktuelle Informationen
Stand 21.09.2021
Sehr geehrte Eltern, am Dienstag wurde die SARS - CoV2 - Infektion bei einem weiteren Kind der Klasse 2c bestätigt. Alle Tests der Kinder waren Mittwochfrüh negativ. Einbezogen in die Maskenpflicht und tägliche Selbsttestung wurden die Klassen 2a und 2b, da alle Zweitklässler gemeinsam im Hort betreut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 20.09.2021
Formular Bestätigung eines negativen Testergebnisses ab dem 2. August 2021
Sehr geehrte Eltern, am Wochenende wurde die SARS - CoV2 - Infektion bei einem weiteren Kind der Klasse 1c bestätigt. Alle Tests der Kinder waren am Sonntagabend bzw. Montagfrüh negativ. Einbezogen in die Maskenpflicht und tägliche Selbsttestung wurden die beiden anderen 1.Klassen, da alle Erstklässler gemeinsam im Hort betreut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 18.09.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule ist ein Kind an COVID-19 erkrankt. Wir sind mit dem Gesundheitsamt im Kontakt und werden alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen. Einschränkungen gibt es nur für die Klasse direkt und können schon bald, wenn es keinen Folgefall gibt, wieder aufgehoben werden. Gegebenenfalls werden wir Sie über den weiteren Verlauf oder ergänzende Maßnahmen informieren. Das betroffene Kind einer ersten Klasse besuchte bis Donnerstag die Schule und den Altenpleener Hort.
Achten Sie bitte auf eventuell auftretende Symptome einer SARS COV 2 Infektion bei Ihrem Kind und denken Sie an die medizinische Maske für die Teilnahme am Schülerverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 17.06.2021
Formulare für das neue Schuljahr 2021/2022
Aktuelle Informationen
Stand 11.06.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
es ist wieder möglich, zusätzliche außerschulische Lern- und Förderangebote in Anspruch zu nehmen:
- befristet bis zum letzten Freitag der Sommerferien am 30. Juli 2021,
- freiwillig bis zu 30 direkt pädagogisch begleitete Förderstunden à 45 Minuten je Schülerin/Schüler,
- durch das Land bis zu einem Förderstundensatz von 12,50 EUR je Schülerin/Schüler finanziert,
- sowohl in der Schulzeit (zusätzlich zum Unterricht) als auch in der Ferienzeit.
Weiter wichtige Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben der Ministerin.
Informationsschreiben der Ministerin
Aktuelle Informationen
Stand 28.05.2021
Beschluss der Schulkonferenz vom 26.05.2021
Die Schulkonferenz beschließt die Selbsttestung der Schüler/innen bis zum Ende des Schuljahres in der zur Zeit praktizierten Art und Weise weiterzuführen, d. h. die Kinder testen sich in der Schule oder müssen einen Negativbescheid einer befugten Stelle vorlegen.
Sollte es zu Beginn des neuen Schuljahres weiterhin eine Pflicht zur Selbsttestung aller Schüler/innen geben, wird sich die Schulkonferenz für eine neue Beratung treffen und weiteres Vorgehen beraten.
Aktuelle Informationen
Stand 12.05.2021
Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass auch unsere Schule ab Montag, den 17.05.21, wieder in den Präsenzunterricht startet. Ein großer Dank geht an Sie für die Unterstützung Ihrer Kinder während des Distanzunterrichtes.
Nach Paragraph 1a der Schul-Corona-Verordnung vom 12.05.21 gilt:
„(1) Gemäß § 28b Absatz 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden.“
Alle Kinder, die erstmalig nach dem Distanzunterricht die Schule wieder besuchen, müssen am Montag, den 17.05.21, ein negatives Testergebnis eines Testzentrums oder einer anderen befugten Stelle vorweisen oder die Einverständniserklärung für eine Selbsttestung hier in der Schule vorlegen.
Sollte es nicht möglich sein, ein anerkanntes Testergebnis vorzulegen, das nicht älter als 24 Stunden ist und sich Ihr Kind nicht selbst hier in der Schule testen darf, kann Ihr Kind den Unterricht am Montag noch nicht besuchen.
Eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäne-VO müssen am Montag, den 17.05.2021, wieder in der Schule abgegeben werden.
Damit Sie sich entsprechend einstellen können, teilen wir Ihnen die Testtage bis zum Schuljahresende mit:
Montag, 17.05.21 Donnerstag 20.05.21
Mittwoch, 26.05.21 Freitag, 28.05.21
Dienstag, 01.06.21 Freitag, 04.06.21
Dienstag, 08.06.21 Freitag, 11.06. 21
Dienstag, 15.06.21 Freitag, 18.06.21
Wir wünschen Ihnen alles Gute und den Kindern noch ein paar erfolgreiche Wochen in der Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner Altenpleen, 12.05.2021
Formulare
Gesundheitsbestätigung für den 17.05.2021
Einverständniserklärung (Test)
Aktuelle Informationen
Stand 28.04.2021
Liebe Eltern,
da einige Anfragen von Eltern an die Elternräte der Klassen bzw. an
den Schulelternratsvorsitzenden herangetragen wurden bzgl. der
Testpflicht teile ich Ihnen mit:
Die Schulkonferenz hat sich am 27.04. 21 für eine Testung in der Schule entschieden.
Wir geben die Möglichkeit, dass Eltern, die noch nicht einer
Selbsttestung ihres Kindes zugestimmt haben, einmalig einen Test ausgehändigt bekommen, um ihn zu Hause mit dem Kind gemeinsam auszuprobieren.
Wir hoffen, dass bestehende Bedenken dadurch ausgeräumt werden können. Das mitgesendete Formular müssen Sie dafür ausgefüllt zurückgeben. Erst dann dürfen wir Ihrem Kind einen Test mit nach Hause geben. Die Selbsttests werden in unserer Schule für die Dauer der Notbetreuung ab sofort dienstags und freitags durchgeführt.
Somit ist es für Eltern möglich, am Tag vorher mit ihrem Kind einen Test in einer zulässigen Stelle durchführen zu lassen. Das betrifft
natürlich nur die Eltern, die nicht möchten, dass sich ihr Kind in der Schule selbst testet.
Liebe Eltern,
wir befinden uns alle in einer Ausnahmesituation. Viele Familien sind am Ende ihrer Belastbarkeit und noch nicht wirklich istein Ende in Sicht. Überall gilt es Regeln zu befolgen, es gibt Einschränkungen und Verbote. Dennoch möchte ich an Sie appellieren und Sie bitten, mit uns gemeinsam diesen schwierigen Weg weiterzugehen. Wir sollten unsere Kräfte schonen bzw. einteilen, um sie den Kindern zukommen zu lassen. Natürlich spüre und weiß ich, dass Ihre Ängste weiterwachsen und habe auch Verständnis für besonders besorgte Eltern.
Melden Sie sich bitte persönlich bei Ihrem Klassenlehrer oder bei mir, um ihre Sorgen oder Ihr Anliegen mitzuteilen.
Sicher können wir das eine oder andere Problem lösen, für andere sind wir aber an Vorgaben des Bundes bzw. des Landes Mecklenburg -Vorpommern gebunden.
Dafür bitte ich um Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 16.04.2021
Liebe Eltern,
ab Montag, den 19.04.2021, gehen alle Schulen im Land in die Notbetreuung.
Es werden nur die Kinder betreut, bei denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Die notwendigen beiden Formulare (Selbsterklärung, Erklärung zur Unabkömmlichkeit als Beschäftigter oder Eigenerklärung für Selbstständige) finden Sie im Anhang. Diese geben Sie Ihrem Kind am Montag oder spätestens am Dienstag mit.
Aufgaben, die Ihnen vom Klassenleiter zugestellt wurden, bringen bitte Ihre Kinder mit, ebenso die dafür notwendigen Bücher und Hefte. Die Notbetreuung erfolgt in der Klasse bzw. Klassenstufe und endet mit dem Stundenplan Ihres Kindes.
Für Kinder in der Notbetreuung muss das Essen angemeldet werden.
Falls das Kind für das Lösen von Aufgaben das Internet nutzen muss und nicht genug Endgeräte im Haushalt vorhanden sind, kann ein solches in der Schule geliehen werden. Schreiben Sie dafür eine Mail an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Altenpleen, 16.04.2021
Formulare
Unabkömmlichkeitsbescheinigung als Beschäftigte
Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Selbstständige
Aktuelle Informationen
Stand 12.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
ab heute gilt ein neuer Hygieneplan für die Schulen. Sie finden diesen auf der Homepage unserer Schule.
Personen mit einer mit Covid-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen die Schule nicht betreten.
Beim Auftreten eines der Symptome wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Durchfall, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Geruchs- und Geschmacksstörungen ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt mittels PCR-Test (das ist kein Schnell- oder Selbsttest) notwendig.
Sollten während des Unterrichtsvormittags oben genannte Symptome auftreten, wird das Kind getrennt betreut und muss abgeholt werden.
Weiterhin alles Gute für Sie und Gesundheit für Ihre Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
P.S. Durch die Selbsttestungen gab es heute einen Verdachtsfall bei einem Schüler. Sollte sich dieser durch den PCR- Test bestätigen, werden Sie informiert.
Dieser Verdachtsfall hat sich nicht bestätigt.
Altenpleen, 12.04.2021
Aktuelle Informationen
Stand 08.04.2021
Liebe Eltern,
zuerst möchte ich mich für das Vertrauen bedanken, welches Sie uns entgegenbringen. Ungefähr zwei Drittel der Kinder unserer Schule können sich nun bis zu zwei Mal wöchentlich auf das Coronavirus testen.
Die Kinder waren sehr diszipliniert und haben den Test vorbildlich nach Anleitung durchgeführt. Alle Test`s waren negativ.
Bedenken, die einige Eltern sicher haben, dass Kinder im Falle eines positiven Testergebnisses ausgegrenzt, beleidigt o.ä. werden, möchte ich Ihnen nehmen. Alle Kinder haben ihre eigenen Erfahrungen rund um das Coronavirus gemacht, waren vielleicht selbst schon in Quarantäne oder kennen jemanden der infiziert oder erkrankt war. Sie wissen, dass eine Ansteckung jedem „passieren“ kann und dass es wichtig ist, diese schnell zu erkennen. Ich denke, dass es eher ein Mitgefühl geben würde mit diesem Kind. Traurigkeit gäbe es sicher auch über die eigene Quarantäne, in die man sich begeben müsste, wenn der Test bei einem Kind der eigenen Klasse positiv ausfallen würde.
Trauen Sie bitte dem Klassenlehrer ihres Kindes zu, dass er sensibel, aber auch konsequent mit dem Thema umgeht und es mit den Kindern bespricht.
Selbstverständlich können Sie Ihrem Kind jederzeit die Einverständniserklärung mitgeben, damit es an zukünftigen Test`s teilnehmen kann.
Ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit auch meine Anerkennung aussprechen für Ihre geleistete Arbeit während des Distanzunterrichtes in den vergangenen 12 Monaten. Sie haben hervorragend mit den Kindern gearbeitet und können stolz auf das sein, was die Kinder heute können. Dazu haben Sie wesentlich beigetragen!
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und Gesundheit, uns allen weiterhin eine geöffnete Schule und mehr Normalität in unserem Alltag.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Altenpleen, 08.04.2021
Aktuelle Informationen
Stand 13.03.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule wurden einige wenige Kinder positiv auf das Coronavirus getestet. Für die jeweiligen Klassen, einige Hortkinder und Lehrer wurde vom Gesundheitsamt Quarantäne verordnet. In Quarantäne werden nur die direkten Personen versetzt, wenn sie ca. 15 Minuten einen face to face Kontakt hatten oder sich mindestens eine Stunde lang in einem wenig gelüfteten Raum aufgehalten haben. Eine Kontaktperson der Kontaktperson muss sich nicht isolieren. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Geschwisterkinder auch zu Hause zu betreuen. Bei dringenden Fragen senden Sie eine Mail an die Schule oder an das Gesundheitsamt.
Einverständniserklärung (Test)
Gesundheitsbestätigung für den 08.04.2021
Aktuelle Informationen
Stand 10.11.2021
Liebe Eltern,
der Verdachtsfall in der Klasse 2c hat sich bestätigt.
Sollte es keine weiteren Folgefälle geben, kehrt die Klasse 2c ab Donnerstag in den normalen Schulbetrieb zurück. Dann ist auch wieder der Hortbesuch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 09.12.2021
Liebe Eltern,
in der Klasse 2c gibt es einen neuen Verdachtsfall hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird diese auch bestätigt werden. Die Klasse bleibt hier in der Schule unter sich, wird täglich getestet und darf am Nachmittag nicht in den Hort.
Achten Sie bitte auf Symptome bei ihrem Kind und nutzen Sie eventuell einen zusätzlichen Selbsttest am Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 29.11.2021
Liebe Eltern,
die Verdachtsfälle in den Klassen 1b und 3a haben sich bestätigt.
Sollte es keine weiteren Folgefälle geben, kehrt die Klasse 1b ab Mittwoch in den normalen Schulbetrieb zurück und die Klasse 3a am Donnerstag. Dann ist auch wieder der Hortbesuch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 26.11.2021
Liebe Eltern,
in der Klasse 1b und 3a hatten 3 Kinder am 25.11.2021 bzw. 26.11.2021 beim Selbsttest ein positives Ergebnis, so dass ein PCR-Test vorgenommen werden muss.
Das Ergebnis wird sicher erst heute Nachmittag oder am Samstag vorliegen.
Die betroffenen Kinder befinden sich seit gestern bzw. heute in Quarantäne.
Achten Sie bitte auf Symptome bei ihrem Kind und nutzen Sie eventuell einen zusätzlichen Selbsttest am Wochenende.
Als Vorsichtsmaßnahme dürfen die anderen Kinder der Klassen 1b und 3a nicht mehr den Hort besuchen und auch an keiner anderen Freizeitaktivität (z.B. Sport) teilnehmen.
Sobald das Ergebnis vorliegt, werden Sie benachrichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 27.10.2021
Liebe Eltern,
wie uns das Gesundheitsamt soeben mitteilte, gibt es keine weiteren Fälle von Corona an unserer Schule, alle PCR-Testungen der Kinder von Montag, sind negativ ausgefallen!!!
Die zusätzlichen Maßnahmen sind somit aufgehoben und die Kinder dürfen auch den Hort wieder besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
J.Knörig
Anleitung Aripa Biotec Tests COVID-19-N-Antigen Schnelltest SARS-00V-2
Aktuelle Informationen
Stand 25.10.2021
Bei schweren Symptomen, wie z. B. Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Halsschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius), Kopf- oder Gliederschmerzen, Störung des Geruchsund Geschmackssinns oder gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) besteht zwarweiterhin ein Betretungsverbot, es muss jedoch lediglich eine Selbsterklärung vorgelegt werden. In dieser Selbsterklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst, dass sie entweder einen aktuellen negativen Testnachweis, z. B. einen PCR-Test, der kein POC-Antigen-Test (Selbst- oder Schnelltest) ist, besitzen und seit 48 Stunden symptomfrei sind oder ein Schulbesuch nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.
Treten bei Schülerinnen und Schülern, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des LAGuS, nur leichte Symptome, wie z. B. Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust, auf, besteht kein Betretungsverbot. Es ist auch keine Selbsterklärung abzugeben. In diesem Fall wird lediglich empfohlen, die Schülerinnen und Schüler zwei Mal in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zu testen. Dies kann im Rahmen der Teststrategie der Schul-CoronaVerordnung (zwei Tests in der Woche) erfolgen.
Fließschema Selbsterklärung 07.10.2021
Aktuelle Informationen
Stand 20.10.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule ist ein Kind an COVID-19 erkrankt. Wir sind mit dem Gesundheitsamt im Kontakt und werden alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen.
Einschränkungen gibt es nur für die Klasse direkt und können schon bald, wenn es keinen Folgefall gibt, wieder aufgehoben werden.
Gegebenenfalls werden wir Sie über den weiteren Verlauf oder ergänzende Maßnahmen informieren. Das betroffene Kind einer dritten Klasse besuchte bis Montag die Schule.
Achten Sie bitte auf eventuell auftretende Symptome einer SARS COV 2 Infektion bei Ihrem Kind und denken Sie an die medizinische Maske für die Teilnahme am Schülerverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 30.09.2021
Nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung besteht für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Diese Maßnahme dient, wie bereits nach den Sommerferien in unserem Land ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.
Am ersten Schultag nach den Ferien muss die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten von den Erziehungsberechtigten vorliegen .
Erklärung über das Reiseverhalten
Aktuelle Informationen
Stand 24.09.2021
Sehr geehrte Eltern,
ab Montag, 27.09.2021 werden die Einschränkungen für alle 1. und 2.Klassen an unserer Schule aufgehoben.
Das heißt ein Hortbesuch ist ab Montag wieder möglich und die Maskenpflicht fällt weg. Die Selbsttest werden in der Schule oder zu Hause wieder 2 x pro Woche durchgeführt.
Ausgenommen hiervon ist die Klasse 2c, da es hier einen neuen positiven Fall gibt. Für diese Klasse werden weiterhin die vom Gesundheitsamt vorgegebenen Maßnahmen umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
- Schulleiterin -
Aktuelle Informationen
Stand 21.09.2021
Sehr geehrte Eltern, am Dienstag wurde die SARS - CoV2 - Infektion bei einem weiteren Kind der Klasse 2c bestätigt. Alle Tests der Kinder waren Mittwochfrüh negativ. Einbezogen in die Maskenpflicht und tägliche Selbsttestung wurden die Klassen 2a und 2b, da alle Zweitklässler gemeinsam im Hort betreut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 20.09.2021
Formular Bestätigung eines negativen Testergebnisses ab dem 2. August 2021
Sehr geehrte Eltern, am Wochenende wurde die SARS - CoV2 - Infektion bei einem weiteren Kind der Klasse 1c bestätigt. Alle Tests der Kinder waren am Sonntagabend bzw. Montagfrüh negativ. Einbezogen in die Maskenpflicht und tägliche Selbsttestung wurden die beiden anderen 1.Klassen, da alle Erstklässler gemeinsam im Hort betreut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 18.09.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule ist ein Kind an COVID-19 erkrankt. Wir sind mit dem Gesundheitsamt im Kontakt und werden alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen. Einschränkungen gibt es nur für die Klasse direkt und können schon bald, wenn es keinen Folgefall gibt, wieder aufgehoben werden. Gegebenenfalls werden wir Sie über den weiteren Verlauf oder ergänzende Maßnahmen informieren. Das betroffene Kind einer ersten Klasse besuchte bis Donnerstag die Schule und den Altenpleener Hort.
Achten Sie bitte auf eventuell auftretende Symptome einer SARS COV 2 Infektion bei Ihrem Kind und denken Sie an die medizinische Maske für die Teilnahme am Schülerverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 17.06.2021
Formulare für das neue Schuljahr 2021/2022
Aktuelle Informationen
Stand 11.06.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
es ist wieder möglich, zusätzliche außerschulische Lern- und Förderangebote in Anspruch zu nehmen:
- befristet bis zum letzten Freitag der Sommerferien am 30. Juli 2021,
- freiwillig bis zu 30 direkt pädagogisch begleitete Förderstunden à 45 Minuten je Schülerin/Schüler,
- durch das Land bis zu einem Förderstundensatz von 12,50 EUR je Schülerin/Schüler finanziert,
- sowohl in der Schulzeit (zusätzlich zum Unterricht) als auch in der Ferienzeit.
Weiter wichtige Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben der Ministerin.
Informationsschreiben der Ministerin
Aktuelle Informationen
Stand 28.05.2021
Beschluss der Schulkonferenz vom 26.05.2021
Die Schulkonferenz beschließt die Selbsttestung der Schüler/innen bis zum Ende des Schuljahres in der zur Zeit praktizierten Art und Weise weiterzuführen, d. h. die Kinder testen sich in der Schule oder müssen einen Negativbescheid einer befugten Stelle vorlegen.
Sollte es zu Beginn des neuen Schuljahres weiterhin eine Pflicht zur Selbsttestung aller Schüler/innen geben, wird sich die Schulkonferenz für eine neue Beratung treffen und weiteres Vorgehen beraten.
Aktuelle Informationen
Stand 12.05.2021
Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass auch unsere Schule ab Montag, den 17.05.21, wieder in den Präsenzunterricht startet. Ein großer Dank geht an Sie für die Unterstützung Ihrer Kinder während des Distanzunterrichtes.
Nach Paragraph 1a der Schul-Corona-Verordnung vom 12.05.21 gilt:
„(1) Gemäß § 28b Absatz 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden.“
Alle Kinder, die erstmalig nach dem Distanzunterricht die Schule wieder besuchen, müssen am Montag, den 17.05.21, ein negatives Testergebnis eines Testzentrums oder einer anderen befugten Stelle vorweisen oder die Einverständniserklärung für eine Selbsttestung hier in der Schule vorlegen.
Sollte es nicht möglich sein, ein anerkanntes Testergebnis vorzulegen, das nicht älter als 24 Stunden ist und sich Ihr Kind nicht selbst hier in der Schule testen darf, kann Ihr Kind den Unterricht am Montag noch nicht besuchen.
Eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäne-VO müssen am Montag, den 17.05.2021, wieder in der Schule abgegeben werden.
Damit Sie sich entsprechend einstellen können, teilen wir Ihnen die Testtage bis zum Schuljahresende mit:
Montag, 17.05.21 Donnerstag 20.05.21
Mittwoch, 26.05.21 Freitag, 28.05.21
Dienstag, 01.06.21 Freitag, 04.06.21
Dienstag, 08.06.21 Freitag, 11.06. 21
Dienstag, 15.06.21 Freitag, 18.06.21
Wir wünschen Ihnen alles Gute und den Kindern noch ein paar erfolgreiche Wochen in der Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner Altenpleen, 12.05.2021
Formulare
Gesundheitsbestätigung für den 17.05.2021
Einverständniserklärung (Test)
Aktuelle Informationen
Stand 28.04.2021
Liebe Eltern,
da einige Anfragen von Eltern an die Elternräte der Klassen bzw. an
den Schulelternratsvorsitzenden herangetragen wurden bzgl. der
Testpflicht teile ich Ihnen mit:
Die Schulkonferenz hat sich am 27.04. 21 für eine Testung in der Schule entschieden.
Wir geben die Möglichkeit, dass Eltern, die noch nicht einer
Selbsttestung ihres Kindes zugestimmt haben, einmalig einen Test ausgehändigt bekommen, um ihn zu Hause mit dem Kind gemeinsam auszuprobieren.
Wir hoffen, dass bestehende Bedenken dadurch ausgeräumt werden können. Das mitgesendete Formular müssen Sie dafür ausgefüllt zurückgeben. Erst dann dürfen wir Ihrem Kind einen Test mit nach Hause geben. Die Selbsttests werden in unserer Schule für die Dauer der Notbetreuung ab sofort dienstags und freitags durchgeführt.
Somit ist es für Eltern möglich, am Tag vorher mit ihrem Kind einen Test in einer zulässigen Stelle durchführen zu lassen. Das betrifft
natürlich nur die Eltern, die nicht möchten, dass sich ihr Kind in der Schule selbst testet.
Liebe Eltern,
wir befinden uns alle in einer Ausnahmesituation. Viele Familien sind am Ende ihrer Belastbarkeit und noch nicht wirklich istein Ende in Sicht. Überall gilt es Regeln zu befolgen, es gibt Einschränkungen und Verbote. Dennoch möchte ich an Sie appellieren und Sie bitten, mit uns gemeinsam diesen schwierigen Weg weiterzugehen. Wir sollten unsere Kräfte schonen bzw. einteilen, um sie den Kindern zukommen zu lassen. Natürlich spüre und weiß ich, dass Ihre Ängste weiterwachsen und habe auch Verständnis für besonders besorgte Eltern.
Melden Sie sich bitte persönlich bei Ihrem Klassenlehrer oder bei mir, um ihre Sorgen oder Ihr Anliegen mitzuteilen.
Sicher können wir das eine oder andere Problem lösen, für andere sind wir aber an Vorgaben des Bundes bzw. des Landes Mecklenburg -Vorpommern gebunden.
Dafür bitte ich um Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Aktuelle Informationen
Stand 16.04.2021
Liebe Eltern,
ab Montag, den 19.04.2021, gehen alle Schulen im Land in die Notbetreuung.
Es werden nur die Kinder betreut, bei denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Die notwendigen beiden Formulare (Selbsterklärung, Erklärung zur Unabkömmlichkeit als Beschäftigter oder Eigenerklärung für Selbstständige) finden Sie im Anhang. Diese geben Sie Ihrem Kind am Montag oder spätestens am Dienstag mit.
Aufgaben, die Ihnen vom Klassenleiter zugestellt wurden, bringen bitte Ihre Kinder mit, ebenso die dafür notwendigen Bücher und Hefte. Die Notbetreuung erfolgt in der Klasse bzw. Klassenstufe und endet mit dem Stundenplan Ihres Kindes.
Für Kinder in der Notbetreuung muss das Essen angemeldet werden.
Falls das Kind für das Lösen von Aufgaben das Internet nutzen muss und nicht genug Endgeräte im Haushalt vorhanden sind, kann ein solches in der Schule geliehen werden. Schreiben Sie dafür eine Mail an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Altenpleen, 16.04.2021
Formulare
Unabkömmlichkeitsbescheinigung als Beschäftigte
Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Selbstständige
Aktuelle Informationen
Stand 12.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
ab heute gilt ein neuer Hygieneplan für die Schulen. Sie finden diesen auf der Homepage unserer Schule.
Personen mit einer mit Covid-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen die Schule nicht betreten.
Beim Auftreten eines der Symptome wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Durchfall, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Geruchs- und Geschmacksstörungen ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt mittels PCR-Test (das ist kein Schnell- oder Selbsttest) notwendig.
Sollten während des Unterrichtsvormittags oben genannte Symptome auftreten, wird das Kind getrennt betreut und muss abgeholt werden.
Weiterhin alles Gute für Sie und Gesundheit für Ihre Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
P.S. Durch die Selbsttestungen gab es heute einen Verdachtsfall bei einem Schüler. Sollte sich dieser durch den PCR- Test bestätigen, werden Sie informiert.
Dieser Verdachtsfall hat sich nicht bestätigt.
Altenpleen, 12.04.2021
Aktuelle Informationen
Stand 08.04.2021
Liebe Eltern,
zuerst möchte ich mich für das Vertrauen bedanken, welches Sie uns entgegenbringen. Ungefähr zwei Drittel der Kinder unserer Schule können sich nun bis zu zwei Mal wöchentlich auf das Coronavirus testen.
Die Kinder waren sehr diszipliniert und haben den Test vorbildlich nach Anleitung durchgeführt. Alle Test`s waren negativ.
Bedenken, die einige Eltern sicher haben, dass Kinder im Falle eines positiven Testergebnisses ausgegrenzt, beleidigt o.ä. werden, möchte ich Ihnen nehmen. Alle Kinder haben ihre eigenen Erfahrungen rund um das Coronavirus gemacht, waren vielleicht selbst schon in Quarantäne oder kennen jemanden der infiziert oder erkrankt war. Sie wissen, dass eine Ansteckung jedem „passieren“ kann und dass es wichtig ist, diese schnell zu erkennen. Ich denke, dass es eher ein Mitgefühl geben würde mit diesem Kind. Traurigkeit gäbe es sicher auch über die eigene Quarantäne, in die man sich begeben müsste, wenn der Test bei einem Kind der eigenen Klasse positiv ausfallen würde.
Trauen Sie bitte dem Klassenlehrer ihres Kindes zu, dass er sensibel, aber auch konsequent mit dem Thema umgeht und es mit den Kindern bespricht.
Selbstverständlich können Sie Ihrem Kind jederzeit die Einverständniserklärung mitgeben, damit es an zukünftigen Test`s teilnehmen kann.
Ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit auch meine Anerkennung aussprechen für Ihre geleistete Arbeit während des Distanzunterrichtes in den vergangenen 12 Monaten. Sie haben hervorragend mit den Kindern gearbeitet und können stolz auf das sein, was die Kinder heute können. Dazu haben Sie wesentlich beigetragen!
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und Gesundheit, uns allen weiterhin eine geöffnete Schule und mehr Normalität in unserem Alltag.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Sagner
Altenpleen, 08.04.2021
Aktuelle Informationen
Stand 13.03.2021
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule wurden einige wenige Kinder positiv auf das Coronavirus getestet. Für die jeweiligen Klassen, einige Hortkinder und Lehrer wurde vom Gesundheitsamt Quarantäne verordnet. In Quarantäne werden nur die direkten Personen versetzt, wenn sie ca. 15 Minuten einen face to face Kontakt hatten oder sich mindestens eine Stunde lang in einem wenig gelüfteten Raum aufgehalten haben. Eine Kontaktperson der Kontaktperson muss sich nicht isolieren. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Geschwisterkinder auch zu Hause zu betreuen. Bei dringenden Fragen senden Sie eine Mail an die Schule oder an das Gesundheitsamt.
Einverständniserklärung (Test)
Gesundheitsbestätigung für den 08.04.2021
ringenden Fragen senden Sie eine Mail an die Schule oder an das Gesundheitsamt.
Einverständniserklärung (Test)
Gesundheitsbestätigung für den 08.04.2021